Infrarotaufnahmen an Offshoreanlagen

Ähnlich wie in Umspannwerken, werden an Offshoreanlagen ebenfalls thermografische Messungen zur Überprüfung der elektrischen Übertragungsteile eingesetzt. Der Aufwand, da sich die Anlagen auf Ost- oder Nordsee oft sehr viele Kilometer vom Festland entfernt auf hoher See befinden, ist jedoch bedeutend höher als die Messungen an Land.

 

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Durch den meist stetigen Wind sind Offshoreanlagen auf See sehr effektiv. Der Aufwand zur Errichtung und zur Betreibung ist jedoch enorm, da jedes Teil und jede Person die dort arbeitet mit dem Schiff oder dem Helikopter transportiert werden muss.
Dann muss die auf See erzeugte Energie über Seekabel an Land transportiert werden. Unter ca. 100km erfolgt die Übertragung meist über 3 Phasen Wechselstrom (150kV oder 220kV - 3 adriges Kabel). Je länger das Seekabel ist, umso höher ist seine Kapazität. Bei jedem Nulldurchgang des Wechselstromes (Sinusschwingung) werden die Kapazitäten umgeladen und es entstehen so hohe Verluste. Das Kabel ist elektrisch gesehen ein Kondensator. Durch Kompensationsspulen auf beiden Seiten des Seekabels wird eine Blindstrom- Kompensation vorgenommen um die Verluste zu reduzieren und die Übertragungslängen zu erhöhen. Das obere Foto mit dem dazu gehörenden Infrarotbild zeigt so eine Kompensationsspule auf einer Plattform.
Bei höheren Übertragungslängen (über ca. 100km) ist auf See und auf dem Festland eine HGÜ- Anlage (
Hochspannungs-Gleichstromübertragung) notwendig. Bei einer HGÜ für Offshore-Anwendungen werden i.d.R. 400MW übertragen, mehr wäre technisch möglich. Bei der Wechselstromübertragung liegt die Leistungsgrenze bei ca. 400MW. Auch dies spricht für eine HGÜ. Die Spannungebene beträgt 150kV, der Aufwand für die 2 HGÜ´s (eine auf See und eine auf dem Land) ist natürlich hoch.
HGÜ- Anlagen gibt es nicht nur für Offshore- Anlagen. In Deutschland existieren schon lange 2 400kV HGÜ´s (Dänemark-Rostock und Schweden-Lübeck) mit einer Leistung von je 650MW. Bei den HGÜ´s ist nur ein 1- adriges Kabel notwendig, der andere Pol ist das Wasser. Zur Zeit sind Leistungsübertragungen durch HGÜ- Anlagen bis 1.100MW möglich. Je nach verwendeter Technik ist natürlich auch die Überprüfung mittels Thermografie- Messungen auf den Plattformen sehr unterschiedlich. Auch die neuen Nord- Südverbindungen der geplanten "Stromautobahnen" sollen als Gleichstromanlagen ausgeführt werden.

Ähnlich wie bei Ölbohrplattformen können die Anlagen jedoch nur von Personen betreten werden, welche eine Vielzahl von Lehrgängen und Gesundheitsuntersuchungen absolviert haben. Diese sind im Einzelnen:

Vorgaben der Energieversorgungsunternehmen:
- Offshore Sicherheitstraining Überleben auf See (4 Jahre Gültigkeit)
- Gesundheitsuntersuchung zur Eignung zu G41- Offshore (2 Jahre Gültigkeit)
- Höhenrettungstraining (1 Jahr Gültigkeit)
- Lehrgang "Manual Handling" (2 Jahre Gültigkeit)
- Erste Hilfe Lehrgang (2 Jahre Gültigkeit)
- Lehrgang Helikopterbergung (4 Jahre Gültigkeit bei jährlicher Unterweisung)
- Sicherheitsunterweisung für die entsprechende Plattform (1 Jahr Gültigkeit)

Persönliche Schutzausrüstung für die Plattform:
- Sicherheitsschuhe S3
- Helm mit Kinnriemen (evtl. Steighelm)
- Warnweste
- Fallgurt (Höhenarbeit bzw. Ausstieg zur Plattform vom Schiff)

Persönliche Schutzausrüstung für die Überfahrt mit dem Transportschiff:
- Schwimmweste mit SOLAS Zulassung und entsprechendem Einsatzgebiet
- Überlebensanzug (bei Wassertemperaturen
<12°C)
- Personal Locator Beacon

Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung:
- wetterbedingt (Mütze, Handschuhe, Sonnencreme)
- Schutzbrille (Arbeit und Sonnenschutz)

 Offshore Sicherheitstraining „Überleben auf See“.

 

 


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